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Migrationsbeirat

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Jenaer Migrations- und Integrationsbeirates am 01.04.2025

  • Wahlberechtigte: 14.424 Personen
  • Wähler_innen: 1.549 Personen
  • Abgegebene gültige Stimmen: 4.575
  • Wahlbeteiligung: 10,72 %
 
Region Herkunftsland Kandidat_in Stimmen
Afrika Kamerun Egbe, Daniel Ayuk Mbi 337
Amerika Brasilien Mauersberger Perdosa de Araújo, Rea Silvia 191
Asien/ Australien/ Ozeanien Kirgisistan Abdyvasieva, Munara 377
Osteuropa Ukraine Martyniuk, Iryna 493
Südliche Mittelmeeranrainer/ Naher Osten Syrien Othman, Ibrahim 461
Westeuropa Italien Minardi, Stefano 283
  Ukraine Jarosch, Tatjana 367
  Syrien Shams Eddin, Nour 240
  Türkei Çilburunoğlu, Merve 223
  Afghanistan Panahi, Nasrin 198
  Ukraine Perkas, Olga 189
  Peru Guevara Torres, Janny Vanessa 167
  China Wang-Lindner, Xaioai 143
  China Wang, Hong 129
  Kenia Weis, Cynthia Muthoni 117
  Iran Younesi, Mohammadreza 113
  Albanien Alia, Samira 104
  Iran Nazari, Seyed Mohammad Reza 83
  Ukraine Ziener, Denys 81
  China Wu, Qingfang 77
  China Hu, Yu 58
  Republik Moldau Angelov, Ivan 54
  Iran Sharafi, Amir Sasan 54
  Afghanistan Tokhi, Atifa 36

Somit gewählte Mitglieder des Migrations- und Integrationsbeirates der Stadt Jena:

  • Egbe, Daniel Ayuk Mbi (Region Afrika)
  • Mauersberger Pedrosa de Araújo, Rea Silvia (Region Amerika)
  • Abdyvasieva, Munara (Region Asien/Australien/Ozeanien)
  • Martyniuk, Iryna (Region Osteuropa)
  • Othman, Ibrahim (Region Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten)
  • Minardi, Stefano (Region Westeuropa)
  • Jarosch, Tatjana (meiste Stimmen)
  • Shams Eddin, Nour (zweitmeiste Stimmen)
  • Çilburunoğlu, Merve (drittmeiste Stimmen)

 

Neuwahl 2025

Am 01.04.2025 wurde der Migrationsbeirat für die nächsten fünf Jahre neu gewählt. Die Wahl fand als Briefwahl statt.

Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die sich als ehrenamtliches Mitglied in den Migrationsbeirat wählen lassen wollen, können sich im dafür vorgesehenen Zeitraum, vom 30.01. bis 25.02.2025, als Kandidatin oder Kandidat registrieren lassen. 

Ein zulässiger Kandidat bzw. eine zulässige Kandidatin ist:

  • selbst wahlberechtigt nach § 15 der Hauptsatzung,
  • geboren am oder vor dem 01.04.2007 und
  • nicht ausgeschlossen nach § 2 oder § 3 der Hauptsatzung.

Wahlberechtigung nach § 15 Hauptsatzung

Wahlberechtigt ist jede Person, die

  • am oder vor dem 01.04.2007 geboren ist und
  • mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Jena gemeldet ist und
     
  • nicht deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist oder
  • deutsch im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und diese Rechtsstellung als ausländische Einwohnerin oder ausländischer Einwohner durch Einbürgerung im Inland erworben hat oder
  • deutsch im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG in die Bundesrepublik gekommen ist oder
  • deren Mutter oder Vater keine Deutsche bzw. kein Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist.

Wählerverzeichnis

Ins Wählerverzeichnis werden alle Einwohnerinnen und Einwohner aufgenommen, die nach § 15 Hauptsatzung wahlberechtigt sind, soweit die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung durch die Stadt Jena ermittelt werden können. Anhand des Wählerverzeichnisses werden die Unterlagen zur Briefwahl verschickt.

Die Wahl des Migrationsbeirats erfolgt in Form einer Briefwahl. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte ab 11.03.2025 alle Wahlunterlagen per Post nach Hause zugesendet bekommen. 

Wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden sich an das Büro für Migration und Integration, Saalbahnhofstraße 9.

  • Wer wahlberechtigt ist und nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann sich noch bis zum 21.03.2025 aufnehmen lassen.
  • Wer wahlberechtigt ist und im Wählerverzeichnis geführt wird und dennoch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann die Unterlagen noch bis zum 28.03.2025 bekommen. Verlorene Wahlunterlagen werden nicht ersetzt.

Die Wahlunterlagen bestehen aus:

  • einem Informations- und Merkblatt
  • einem Wahlschein mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und eidesstattlicher Versicherung
  • einem Stimmzettel
  • einem Stimmzettelumschlag
  • einem Rücksendeumschlag (Wahlbriefumschlag) mit der Adresse des Wahlbüros

Auf dem Wahlschein muss unter Angabe von Ort und Datum die eidesstattliche Erklärung unterschrieben werden, dass der Wahlberechtigte selbst den Stimmzettel gekennzeichnet hat.

Auf dem Stimmzettel können drei Stimmen an einen oder an verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten gegeben werden. Die Auswahl muss eindeutig erkennbar sein.

Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Stimmzettelumschlag und Wahlschein werden zusammen in den Rücksendeumschlag gelegt. Der Rücksendeumschlag wird verschlossen und an die aufgedruckte Adresse gesendet. Die Rücksendung ist kostenlos.

Wichtig: Ein Stimmzettel kann nur dann berücksichtigt werden, wenn er bis zum 01.04.2025 um 24:00 Uhr im Wahlbüro eingegangen ist.

Briefwahl

Die Untertitel können nach Start des Videos über das Symbol Einstellungen Zahnrad als Icon für Schaltfläche Einstellungen auch in den den folgenden Sprachen abgerufen werden:

  • العربية
  • 中文
  • english
  • français
  • kurdî
  • پښتو
  • دری
  • русский
  • українська
Termin Aktion
30.01. - 25.02.2025

Einreichung der Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen im Büro für Migration und Integration

Letzte Möglichkeit zur Abgabe von Wahlvorschlägen am 25.02.2025 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena.

anschließend Prüfung der Wahlvorschläge
ab 11.03.2025 Versand der Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten
bis 28.03.2025 Ausstellung von Ersatzwahlscheinen
01.04.2025

letzter möglicher Wahltag, an dem die Stimmzettel bis 24:00 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein müssen

Letzte Möglichkeit zur Abgabe der Stimmzettel am 01.04.2025 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena.               

02./03.04.2025 Auszählung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse
  • Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden
  • Thüringer Kommunalwahlordnung
  • Hauptsatzung der Stadt Jena
Tag Zeiten
Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Tag Zeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Aufgaben des Beirats

Der Migrationsbeirat der Stadt Jena arbeitet ehrenamtlich. Er vertritt alle Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die eine Migrationsgeschichte haben. 

Seine Aufgaben sind u. a.:

  • Interessenvertretung aller Menschen mit Migrationsgeschichte in Jena
  • regelmäßige Sitzungen (Sitzungssprache ist Deutsch)
  • Berichterstattung im Stadtrat
  • Stellungnahmen zu kommunalen Vorhaben, die die migrantischen Einwohnerinnen und Einwohner besonders betreffen

Was ist der Migrationsbeirat?